Transparente Rahmenbedingungen für eine saubere Zusammenarbeit im B2B-Geschäft.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Belox Oberflächentechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen. Sie finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Technische Unterlagen, Zeichnungen, Muster, Analysen und sonstige Anlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Die Leistungen umfassen insbesondere Oberflächenbehandlung, Beschichtung, Veredelung und Nachbearbeitung verschiedener Materialien, vor allem metallischer Werkstoffe.
Verfahrens- und produktionsbedingte Abweichungen, insbesondere bei Farbton, Glanzgrad, Schichtstärke und Oberflächenstruktur, sind technisch bedingt und branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb der üblichen Toleranzen liegen.
Liefer- und Leistungszeiten gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Betriebsstörungen, Energieausfälle, Material- oder Chemikalienengpässe, Streik, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen oder Maschinenstillstände) entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Lieferfristen verlängern sich angemessen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers.
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Auftraggeber über.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
Verzögert sich die Versendung oder Annahme aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Bearbeitung vorgesehenen Werkstücke in einem geeigneten, beschichtungsfähigen Zustand anzuliefern.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Materialqualität, Eignung, Maßhaltigkeit sowie für vollständige Angaben zu Verwendungszweck, Bearbeitungsart und ggf. Farbgebung.
Oberflächenfehler des Rohmaterials (z. B. Kratzer, Riefen, Dellen, Verunreinigungen, Korrosion, Vorkorrosion) sowie ungeeignete Legierungen oder Vormaterialien liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Zur Durchführung der Beschichtung sind technische Kontaktierungen, Aufhängungen oder Befestigungen erforderlich. Die hierdurch entstehenden Kontakt- oder Aufhängestellen sind technisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
Sofern der Auftraggeber keine Vorgaben zur Kontaktierung macht, entscheidet der Auftragnehmer nach technischer Zweckmäßigkeit und nach branchenüblichem Verfahren.
Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt die fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzleistung.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Material, Demontagekosten, Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Gewährleistung für Lichtbeständigkeit, Farbhaltigkeit oder optische Veränderungen infolge späterer Nutzung ist ausgeschlossen, sofern nichts ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die Ware unser Eigentum.
Die Vergütung erfolgt gemäß Rechnung.
Zahlungen sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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